Hebammenpraxis Witten
                         

Leistungsspektrum


Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, zur Geburt, im Wochenbett und während der gesamten Stillzeit.

Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und nach der Hebammengebührenverordnung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen mir und der Krankenkasse. Vorraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten für die Beratung & Betreuung durch eine Hebamme. Da private Krankenversicherungen aber unterschiedliche Leistungskataloge haben, ist es sinnvoll sich die Übernahme der Kosten schriftlich von der Krankenversicherung bestätigen zu lassen.

 

 

  



 

   



 


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